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Schülerfahrkosten

Schülerfahrkosten Logo #42000 Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftliche Beförderung von Schülern zur Schule und zurück notwendig entstehen (§ 97 Schulgesetz NRW). Diese Kosten werden in Nordrhein-Westfalen den Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen erstattet. Das Nähere regelt die Schülerfahrkostenverordnung vom 16. April 2005 ...
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