Sachsenfrist Bedeutung

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Sachsenfrist

Sachsenfrist Logo #42295Sachsenfrist (sächsische Frist), nach früherm sächsischen Recht ein Zeitraum von 6 Wochen und 3 Tagen, erwachsen aus der üblichen Verdreifachung der gewöhnlichen Gerichtsfrist von 14 Tagen. Durch Hinzufügung dieser S. zur Jahresfrist entstand das sogen. sächsische oder Sachsenjahr (Jahr und Tag), bestehend aus 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen.
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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