Revindikation (zu lat. re- und vindicatio = Anspruchsrecht, also soviel wie Zurückforderung, Wiederinanspruchnahme). Als Revindikation wird der Versuch sma. Herrscher (Rudolf, Adolf, Albrecht, Heinrich VII.) bezeichnet, vormalig dem Königtum zukommende und zwischenzeitlich in andere Hände gelangte R... Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/