
Revalieren (sich, neulat., fälschlich rivalieren), kaufmänn. s. v. w. für eine Auslage, insbesondere für geleistete Zahlung einer Wechselsumme, nebst Kosten und Zinsen an Aussteller oder Indossant (meist durch Begebung einer Tratte auf denselben) sich erholen, d. h. bezahlt machen. Revalierungsklausel (Deckungsklausel), die auf Wechseln oft vor...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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