
Das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ist ein deutsches Bundesgesetz über den Beruf des Rettungsassistenten. Es gibt den Rahmen für die Berufsausbildung zum Rettungsassistenten vor und schützt die Berufsbezeichnung „Rettungsassistentin/Rettungsassistent“ an sich, denn das Führen dieses Titels bedarf gemäß § 1 RettAssG der Erlaubnis. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rettungsassistentengesetz
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