
Der Begriff Res extra commercium steht übersetzt für verkehrsunfähige Sachen, also Gegenstände, mit denen kein Handel betrieben wird beziehungsweise werden kann. Die Wurzeln liegen im römischen Recht. Aufgeteilt für die verschiedenen Lebensbereiche unterfielen der Extrakommerzialität die "res divini iuris" (heilige Gegenstände), die "re......
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https://de.wikipedia.org/wiki/Res_extra_commercium

Von res extra commercium spricht man bei verkehrsunfähigen Sachen. Z.B. Leichen oder kirchlichen Zwecken dienende Kirchengeräte. Über letztere kann man nur insoweit verfügen wie es ihre Zweckbestimmung zulässt. Siehe dazu auch unter res sacrae.
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https://www.lexexakt.de/glossar/resextracommercium.php
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