[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Reisegebühr, plur. inus. noch häufiger aber im Plural die Reisegebühren, sing. inus. dasjenige Geld, welches jemanden zur Vergütung der aufgewandten Reisekosten bezahlet wird, z. B. einem Richter, Advocaten, Arzte u.s.f.
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