Das Reichspostamt war eine Reichsbehörde im Deutschen Kaiserreich, die sich federführend mit der Leitung der Reichspost befasste. == Zuständigkeit == Im Reichskanzleramt waren zuvor die Abteilung I für das Postwesen und die Abteilung II für das Telegraphenwesen zuständig. Diese wurden am 1. Januar 1876 zusammengefasst und in das eigenständi... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Reichspostamt