
Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw. Kaiser erhalten hatte. Es bestand also eine lehnsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. Zu einem eigenen Stand im Rechtssinne bildete sich der Reichsfürstenstand im Spätmittelalter hera...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsfürst

ist der sich im 12.- 13. Jh. aus dem Reichsadel aussondernde reichsunmittelbare Fürst (um 1190 92 geistliche und 22 weltliche Reichsfürsten). Er kann weltlicher R. (Herzog oder herzogsgleich) oder geistlicher R. (Erzbischof, Bischof, Abt, Äbtissin) sein. Mehr als einfacher R. ist der Kurfürst. Im Hochmittelalter beträgt die Zahl der Reichsfür...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Reichsfürst, des -en, plur. die -en, Fämin die Reichsfürstinn, ein Fürst des Reiches, in engerer Bedeutung, ein Fürst, so fern derselbe ein Glied des Deutschen Reiches ist, niemanden als dem Kaiser und Reiche unterworfen ist, und sein Fürstenthum von demselben allein zu Lehen trägt...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_894

Reichsfürst, im Fränkischen Reich Angehöriger der Spitzengruppe des Adels, im Heiligen Römischen Reich (ab 1180) geistlicher oder weltlicher Fürst, der als direkter Lehnsmann des Königs zur Gebietsherrschaft, später zur Landesherrschaft kam.
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