
Rechtsverordnungen sind Gesetze, die von Organen der Exekutive (z.B. Regierung, Minister) ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren auf der Grundlage und im Rahmen einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen werden. Merkmal der Verordnung ist, dass der Verordnungsgeber von einer ihm vom Bund ode...
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R. sind allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten generell und mit der gleichen verbindlichen Wirkung wie Gesetze regeln, die aber nicht vom ordentlichen Gesetzgeber, sondern von der Ministerialverwaltung erlassen werden; d.h., daß mit dem Instrument der R. die Rechtssetzungsgewalt für eine bestimmte Materie auf die Exeku...
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auf der Grundlage (Ermächtigung) eines formellen Gesetzes, das Zweck und Umfang der Rechtsverordnung festlegt, von der Exekutive erlassene materiell-rechtliche Norm abstrakt-genereller Natur
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40144

Rechtsverordnung, jede allgemein verbindliche Anordnung an eine unbestimmte Zahl von Personen zur Regelung einer unbestimmten Zahl von Sachverhalten, die von Organen der vollziehenden Gewalt (Bundes- oder Landesregierung) getroffen wird. Rechtsverordnungen bedürfen stets einer gesetzlichen Grund...
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Siehe unter Verordnung.
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