
Rechtsverkehrsteuern sind Steuern, die auf die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs anknüpfen. Steuerpflichtig ist dabei lediglich und allein der Vorgang. Die Steuer bezieht sich nicht auf die handelnde juristische Person und auch nicht auf den wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion. Prominentes Beispiel eine...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsverkehrsteuer
Keine exakte Übereinkunft gefunden.