Rechtsständig Bedeutung

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Rechtsständig

Rechtsständig Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. te adv. einem Gerichte ständig, d. i. dessen Gerichtbarkeit unterworfen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_695
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