
Im Kommunalrecht gibt verschiedene Möglichkeiten gegen rechtswidrige u.o. unzweckmäßige Beschlüsse vorzugehen: 1. Hält der Bürgermeister einen Beschluss des Gemeindevorstandes/Magistrats für rechtswidrig, muss er ihm widersprechen. Der Gemeindevorstand/Magistrat entscheiden dann erneut. Hilft die Entscheidung dem Widerspruch nicht ab kann de...
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