Rechtslehrer Bedeutung

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Rechtslehrer

Rechtslehrer Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Rechtslehrer, des -s, plur. ut nom. sing ein Lehrer der Gesetze, derjenige, welcher die Rechtsgelehrsamkeit andern vorträgt.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_687
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