
. Das für Weiße geltende Recht findet auf die Eingeborenen und somit auf ihre Rechtsgeschäfte nur Anwendung, soweit dies durch Ksl. Verordnung bestimmt ist (§ 4 SchGG.). Eine solche Gleichstellung der Eingeborenen mit den Weißen ist bisher nur ausnahmsweise erfolgt. Hauptsächlich kommt in Betracht d...
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