[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Rebland,
(nicht gebräuchlich) des -es, plur. die -länder, im Oberdeutschen, zum Weinbaue bestimmtes, mit Weinstöcken bepflanztes, für den Weinbau bequemes Land. So werden Weinberge, Weingärten u.s.f. daselbst häufig Rebländer genannt.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_610
Keine exakte Übereinkunft gefunden.