[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) verb. reg. act. et neutr welches im letztern Falle das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den gemeinen Sprecharten einiger Gegenden üblich ist, wo es für springen oder beyspringen, d. i. zur Fortpflanzung befruchten, von dem männlichen Geschlechte einiger ...
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