
Die Realkörperschaft ist in Deutschland eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft an bestimmte realwirtschaftliche (sachenrechtliche) Tatsachen wie etwa den Grundbesitz bzw. aus einer damit verknüpften Berechtigung gebunden ist. Beispiele sind hier Wasser- und Bodenverbände, Deichverbände und Realgemeinden. == Weblinks ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Realkörperschaft

Siehe unter Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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https://www.lexexakt.de/glossar/realkoerperschaft.php

eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitgliedschaft im Gegensatz zur Gebietskörperschaft und Personalkörperschaft an bestimmte reale Dinge wie den Grundbesitz gebunden ist, z. B. Wasser- und Bodenverbände, Deichverbände, Realgemeinden.
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https://www.wissen.de//lexikon/realkoerperschaft
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