Rangprinzip Bedeutung

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Rangprinzip

Rangprinzip Logo #40010Nach dem Zeitpunkt des einlagens der Eingabe beim Grundbuchsgericht (§§ 438, 440 ABGB, § 29 Grundbuchsgesetz), richtet sich die Rangordnung einer Eintragung (laut Rang- oder Prioritätsprinzip). Der Grundsatz `Früher an Zeit, stärker an Recht†œ kommt hier zu tragen. Alle einlagenden Grundbuchseingaben sind mi...
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