
. Unter P. versteht man gewöhnlich den Zivilprozeß (bürgerlichen Rechtsstreit) und den Strafprozeß. Weiter kommen in Betracht, Prozesse vor den Seemannsämtern (s.d.) und vor den Seeämtern (s.d.). Man spricht auch von einem Konkursprozeß. Der Zivil- und der Strafprozeß gehören der streitigen Gerichts...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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