
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, deren aktuelle Fassung mit zwischenzeitlichen Änderungen, zuletzt vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977), seit 1985 in Kraft ist. == Zweck der Preisangabenverordnung == Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbrauche...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung

Die Preisangabenverordnung (PAnGV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Preisangabenverordnung (PAnGV)
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

Preisangabenverordnung siehe: Preisangabe
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Preisangabenverordnung siehe: Preisangabe
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.
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https://www.interhyp.de/lexikon-preisangabenverordnung.html

<i>(PAngV)</i> Mit PAngV wird eine Verordnung bezeichnet, die u.a. für Handel, Internet, Gaststätten und Tankstelle die Art und Weise der Preisauszeichnung regelt. Sie legt z.B. fest, dass vorsätzliche oder fahrlässige Falschauszeichnung eine Ordnungswidrigkeit ist. Für den Volltext siehe hier.
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https://www.lexexakt.de/glossar/preisangabenverordnung.php
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