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Preisangabenverordnung

Preisangabenverordnung Logo #42000 Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung, deren aktuelle Fassung mit zwischenzeitlichen Änderungen, zuletzt vom 24. Juli 2010 (BGBl. I S. 977), seit 1985 in Kraft ist. == Zweck der Preisangabenverordnung == Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbrauche...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung

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Preisangabenverordnung Logo #40004Die Preisangabenverordnung (PAnGV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de: Preisangabenverordnung (PAnGV)
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40004

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Preisangabenverordnung Logo #40039Preisangabenverordnung siehe: Preisangabe
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

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Preisangabenverordnung Logo #40164Preisangabenverordnung siehe: Preisangabe
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40164

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Preisangabenverordnung Logo #42200Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-preisangabenverordnung.html

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Preisangabenverordnung Logo #42834<i>(PAngV)</i> Mit PAngV wird eine Verordnung bezeichnet, die u.a. für Handel, Internet, Gaststätten und Tankstelle die Art und Weise der Preisauszeichnung regelt. Sie legt z.B. fest, dass vorsätzliche oder fahrlässige Falschauszeichnung eine Ordnungswidrigkeit ist. Für den Volltext siehe hier.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/preisangabenverordnung.php
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