[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, und so wie Pracht, eigentlich eine dreyfache Bedeutung hat. 1. Mit lauter und ungestümer Stimme reden; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung, in welcher es aber in Niedersachsen noch völlig gangbar ist. Das Franz. brailler bedeut...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_1_1563

(Text von 1910) Prahlen
1). Großsprechen
2). Aufschneiden
3). Der
Prahler und
Großsprecher will mit seinen eigenen Vorzügen oder mit den Vorzügen von Dingen, die ihm gehören, Aufmerksamkeit erregen, der
Aufschneider auch mit anderen Dingen. Die beiden ersteren wollen in anderen eine große...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/37845.html

(Text von 1910) Prahlen
1). Prangen
2). Prunken
3). Prangen bedeutet überhaupt, durch einen hohen Grad von Schönheit und Glanz in die Augen fallen. Mit etwas
prahlen heißt: von Vorzügen, die man wirklich besitzt oder sich bloß beilegt, ein großes Aufheben machen, um dadurch Aufmerksamkeit, Achtu...
Gefunden auf
https://www.textlog.de/38271.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.