
Wahrnehmung strafverfolgender Aufgaben durch die Polizei. Innerhalb des Strafprozesses obliegt der Polizei im Ermittlungsverfahren das Recht und die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten und im tatsächlichen Sinne auch durchzuführen. Dabei ist sie zwar rechtlich an die Anweisungen der Staatsa...
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