[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Pflegling, des -es, plur. die -e, eine der Pflege, d. i. der Aufsicht, der Erhaltung und Erziehung eines andern anvertraute Person beyderley Geschlechtes. Besonders ein solches Kind, S. Pflegekind. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_910