
Eine Pfarrei bzw. Pfarre (parochia, paroecia) ist in der Gliederung der römisch-katholischen Kirche eine rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen, dem ein Pfarrer vorsteht. Die Gemeinschaft der Gläubigen nennt man Pfarrgemeinde, auch das dazugehörige Seelsorgegebiet, als Amtsbezirk auch Pfarrbezirk oder Pfarrsprengel, der Amtsbezirk, A...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pfarrei

(Pfarrgemeinde, Pfarre, Kirchengemeinde, Kirchspiel, Kirchsprengel) In der katholischen Kirche ist Pfarrei ein anderes Wort für Pfarrgemeinde. Mit der Errichtung einer Pfarrgemeinde sind kirchen- und staatsrechtliche Rechte und Pflichten verbunden. In der Rgel leitet ein Kleriker eine Pfarrei. Eine Pfarrei kann auch wieder aufgel...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Pfarrei, Pfarre, Parochie, katholisches Kirchenrecht: eine territorial bestimmte Gemeinschaft von Gläubigen, die einem Pfarrer als ihrem Seelsorger anvertraut wird und eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat. Die nicht territorial umschriebene Personalpfarrei ist nur als Ausnahme vorgesehen, z. B. für ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Pfarrei (mhd. pharre). Pfarreien waren die kleinsten Seelsorgebezirke eines Bistums. Sie waren ursprünglich von den Bischofssitzen aus eingerichtet worden oder entstanden um Eigenkirchen adeliger Grundherren. Die Bildung von Pfarreien setzte sich durch das ganze MA. hindurch fort, bedingt durch da...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

nach katholischem Kirchenrecht der unterste selbständige, räumlich oder personal abgegrenzte Seelsorgebezirk; nach kirchlichem Recht keine juristische Person.
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https://www.wissen.de//lexikon/pfarrei
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