
a) Perlen, Zuchtperlen, zusammengesetzte Zuchtperlen und Imitationsperlen müssen unter Beachtung der Bezeichnungsvorschriften lt. CIBJO benannt und beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für Publikationen und Mitteilungen, die sich an Dritte richten sowie auch generell im gesamten geschäftlichen Verkehr (z.B. in Inseraten, Werbemitteilungen,...
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