
Ein organisierter Markt ist laut Begriffsbestimmung im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) „ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwacht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Organisierter_Markt
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