Nr. 1000 VV RVG Einigungsgebühr Bedeutung

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Nr. 1000 VV RVG Einigungsgebühr

Nr. 1000 VV RVG Einigungsgebühr Logo #42834(1) Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Dies gilt auch für die Mitwirkung bei einer Einigung in einem der in § 36 RVG bezeich...
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