[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Nothfrist, plur. die -en, in den Rechten einiger Gegenden, ein peremtorischer Termin, welchen man nicht ohne die höchste Noth versäumen darf, zu dessen Abwartung man gezwungen ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_2_1_1126