
Begriff, der im Zusammenhang mit der Neuordnung des Hinterbliebenenrechts zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Unter Neuehen versteht man alle Ehen, die * nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden oder * vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden und kein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist. Für Neuehen findet das zum 01.01.2002 geänderte - 'neue' - Hin...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40087
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