[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Nebengang, des -es, plur. die -gänge, ein Gang, welcher sich neben einem andern befindet, so wohl eigentlich, in Absicht des Ortes, als auch figürlich, in Absicht der Größe oder Wichtigkeit, in welchem letztern Falle er dem Hauptgange entgegen gesetzet wird.
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