[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr welches in letztern Falle das Hülfswort haben bekommt, nach der Hand, oder mit der Zeit schwarz werden oder schwarz machen. Wenn die Kupferstiche der Luft ausgefegt sind, so schwärzen sie nach. Von Farben ist bey den Mahlern nachdunkeln üblich.
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