
Mutsühne ist ein Begriff der älteren deutschen Rechtssprache. Mutsühne bezeichnet einmal die durch freien Willen zustandegekommene, gütliche Übereinkunft in einem Rechtsstreit und steht damit dann im Gegensatz zu einer obrigkeitlich verordneten Übereinkunft. Der Begriff kann aber auch die bei Tötung eines Menschen zu leistende Sühne bezeic...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mutsühne
Keine exakte Übereinkunft gefunden.