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Meintat

Meintat Logo #42000 Meintat ist im alten germanischen Recht ein schweres Verbrechen, das auf eine gemeine (niederträchtige) Gesinnung schließen lässt. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für schwere Verstöße gegen Recht und Sitte jeglicher Art. == Siehe auch == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Meintat

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Meintat Logo #42173Meintat (mhd., von ahd., mhd. mein = falsch; lat. facinus, scelus, flagitium). Rechtshistorisch nicht eindeutiger Begriff für 'schweres, niederträchtiges, heimlich begangenes, unbüßbares ('ehrloses') Verbrechen. Dazu wurden gerechnet: schwerer und nächtlicher Diebstahl, Mord, Vergewaltigung, nächt...
Gefunden auf https://www.mittelalter-lexikon.de/
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