
 Meintat ist im alten germanischen Recht ein schweres Verbrechen, das auf eine gemeine (niederträchtige) Gesinnung schließen lässt. Es handelt sich dabei um einen Sammelbegriff für schwere Verstöße gegen Recht und Sitte jeglicher Art. == Siehe auch == ...
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Meintat (mhd., von ahd., mhd. mein = falsch; lat. facinus, scelus, flagitium). Rechtshistorisch nicht eindeutiger Begriff für 'schweres, niederträchtiges, heimlich begangenes, unbüßbares ('ehrloses') Verbrechen. Dazu wurden gerechnet: schwerer und nächtlicher Diebstahl, Mord, Vergewaltigung, nächt...
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