[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Lohnbauer, des -n, plur. die -n, in einigen Gegenden, eine des Ackerbaues kundige Person, welche man für einen jährlichen Lohn dinget, die Feldarbeiten auf einem Landgute zu verrichten, und die Aufsicht darüber zu führen; der Hofmeier, Hofmeister u.s.f.
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