
Unter dem Leistungskatalog versteht man eine Aufzählung der Leistungen, für welche die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) aufkommen muss. Diese sind allerdings nicht alle ausdrücklich aufgezählt. Die Artikel 24-40 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) halten fest, dass die Behandlung kranker und verunfallter...
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