[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Lehrstand, des -es, plur. inus. derjenige Stand, d. i. dasjenige Verhältniß unter den Menschen, in welchem man andere zu lehren oder zu unterrichten verbunden und befugt ist. Im Lehrstande leben. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_977