Die Leasingdeckung ist eine Exportkreditgarantie des Bundes. Sie bietet einem Leasinggeber die Sicherheit, den im Leasingvertrag vereinbarten Forderungen auch dann nachzukommen, wenn der Vertrag verzugsbedingt gekündigt wird. Gefunden auf https://www.foerderland.de/finanzen/bankgespraech/investment-lexikon/