
Als Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bezüglich der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen und Kunst. Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich im deutschen Föderalismus au...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturhoheit_der_Länder
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