
ist der in einem Krieg in die Gefangenschaft des Gegners geratene Mensch. Ursprünglich ist er Feind bzw. Beute und damit weitgehend rechtlos. Erst seit dem späteren 18. Jh. entwickeln sich Rechte des Kriegsgefangenen (Preußen-Amerika 1785, Genf 1864). Die Haager Landkriegsordnung (29. 7. 1899) sichert dem Kriegsgefangenen rechtmäßiges Verhalte...
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Der Begriff des Kriegsgefangenen ergibt sich aus dem Genfer Abkommen vom 18.8.1949. Demnach ist Kriegsgefangener jeder vom Gegner gefangengenommene Angehörige einer militärisch organisierten Gruppe, die ein bleibendes und deutliches Unterscheidungskennzeichen trägt, die Waffen offen führt und sich an die Gesetze und Gebräuche des Krieges hält...
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