
Kreditgefährdung, das Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen wider besseres Wissen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Die Kreditgefährdung ist als Verleumdung strafbar (§ 187 StGB). Zivilrechtlich...
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Mit Kreditgefährdung bezeichnet man das Verbreiten von unwahren Tatsachen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen. Wer die Unwahrheit der Tatsachen kannte oder fahrlässig nicht kannte muss dem Geschädigten seinen Schaden gemäß § 824 BGB ersetzen.
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eine unwahre Tatsachenbehauptung oder -verbreitung wider besseres Wissen, die geeignet ist, den Kredit des Betroffenen zu gefährden; im deutschen Strafrecht strafbar als Verleumdung (§ 187 StGB). – In der Schweiz ähnlich als Kreditschädigung. – In Österreich ist die Kreditgefährdung durch §§ 1330, 1489 ABGB, § ...
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