
. K. in den Schutzgebieten sind Gesellschaften, denen seitens der Kolonialverwaltung das Recht verliehen worden ist, in bestimmten, mit festen Grenzen bezeichneten Gebieten wirtschaftliche Werte allein unter Ausschluß anderer Personen aufzusuchen und auszubeuten. In einigen Fällen (South African Ter...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.