
Ertrag von Konsortialgeschäften für die am Konsortium bzw. Syndikat beteiligten Banken, insb. Provisionsertrag. Bei allen Konsortialgeschäften gibt es eine Grundstruktur von 3 Provisionsformen: Vergütung für Risikoübernahme durch die Konsortialbank en pro rata (Konsortialnutzen, Participation -, Un-derwritingfee), Gebühr für die Verkauf...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/konsortialgeschaeftsertrag-konsort
Keine exakte Übereinkunft gefunden.