
Koalitionsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen zwei oder mehr Parteien mit dem Ziel eine gemeinsame Regierung (= Koalition) zu bilden. Sie sind nach allgemeiner Ansicht zulässig. Hinsichtlich der Bindungswirkung besteht Streit. Entweder wird angenommen, dass Koalitionsvereinbarungen nur die Parteien, aber nicht die Staatsorgane binden oder ...
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