
(Kindsmord) ist die Tötung eines Kindes (durch die Eltern). Ursprünglich hat im römischen und germanischen Recht der Gewalthaber das Recht über Leben und Tod des Kindes. Dieses Recht wird aber sowohl im römischen Recht wie auch im mittelalterlichen Recht allmählich verdrängt. Als K. in einem engeren Sinn erscheint am Ende des 18. Jh.s (1772 ...
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Kindestötung, zum 1. 4. 1998 aufgehobener Straftatbestand, der die vorsätzliche Tötung eines nicht ehelichen Kindes durch die Mutter bei oder gleich nach der Geburt erfasste;wurde nach § 217 StGB alter Fassung mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, bei mildernden Umständen mit Freiheitsstrafe...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Kindestötung (lat. infanticidium). Im FMA. war die Tötung unerwünschter, missgebildeter oder schwächlicher Neugeborener nicht ungewöhnlich, wie schon aus den zahlreichen Strafandrohungen in kirchlichen Bußbüchern abzuleiten ist. Wirtschaftliche Not dürfte weniger oft der Anlass zur Säuglingstötung g...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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