[Achtung: Schreibweise von 1811] Kenntlich, -er, -ste, adj. et adv. was erkannt, d. i. von andern Dingen seiner Art unterschieden werden kann, kenntbar; so wohl in der allgemeinen, als der ersten engern Bedeutung des Zeitwortes. Die Schrift ist nicht mehr kenntlich, wenn sie verblichen, verwischt u.s.f. ist. Er ist auch im T...
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