Katalogstraftat Bedeutung

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Katalogstraftat

Katalogstraftat Logo #42000 Katalogstraftat nennt man im deutschen Recht die in einem Gesetzeskatalog aufgeführte Straftat, bei deren Verdacht die Strafverfolgungsbehörden (z. B. Staatsanwaltschaft, Polizei) zu besonderen Maßnahmen ermächtigt sind. Die Eingriffsermächtigung, die häufig in der Strafprozessordnung (StPO) oder in Gesetzen des Nebenstrafrechts (Asylverfahr...
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