
Justitium das, Stillstand der Rechtspflege durch Krieg u. a. Ereignisse; bewirkt in Zivilprozessen Unterbrechung des Verfahrens (§ 245 ZPO).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Justitium spricht man, wenn die Gerichtstätigkeit aufgrund höherer Gewalt zum erliegen kommt. Gemäß § 245 führt dies zur Unterbrechung der schwebenden Gerichtsverfahren.
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https://www.lexexakt.de/glossar/justitium.php

Justitium (lat.), der gänzliche Stillstand der Rechtspflege und der öffentlichen Geschäfte überhaupt, welcher bei den Römern vom Senat und den Magistraten in Zeiten der Not vorübergehend angeordnet, in der Kaiserzeit aber lediglich noch infolge von Todesfällen in der kaiserlichen Familie angesagt ward. Heutzutage kann ein J. noch infolge ein...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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