
Eröffnung des Insolvenzverfahren s durch das zuständige Amts- als Insolvenzgericht bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen, vor allem Zuständigkeit, Zulässigkeit des Insolvenzantrags, Bestehen eines Insolvenzgrundes und Vorhandensein einer den Kosten des Verfahrens entspr. Insolvenzmasse. Es erfolgt dann der Insolvenzeröffnungsbeschluss. Di....
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