Inkameration Bedeutung

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Inkameration

Inkameration Logo #42295Inkameration (mittellat.), die Einziehung von Gütern für den Fiskus, das Zuziehen eines Vermögensstücks zum Kammergut oder zur Domäne; im Lehnrecht s. v. w. Konsolidation (s. Lehnswesen).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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